AKTUELLES

Ende März 2020

Öffentlichkeit ist ein demokratisches Gebot oder:

Bisher zwei spannende Wochen für die Wallufer Gemeindevertreter

 

Die Gemeindevertretung fasst ihre Beschlüsse in öffentlichen Sitzungen. Dies ist eine der grundsätzlichen, wesentlichen Festlegungen der Hessischen Gemeindeordnung. Denn die Beschlüsse der Gemeindevertretung sollen für die Bürger transparent sein.
Eine „Politik der Hinterzimmer“, „einsame Beschlüsse“ soll es nicht geben.

Die Corona-Virus-Pandemie stellt uns nun vor besondere Herausforderungen. Dass Gemeindevertreter Schulter an Schulter in den Ausschüssen oder in der Gemeindevertretung zusammensitzen, wäre gegenwärtig unverantwortbar: Das vorausgeplante Sitzungspensum kann nicht eingehalten werden. Daher können eventuell zeitkritische, in die Alleinzuständigkeit der Gemeindevertretung fallende Angelegenheiten nun nicht entschieden werden.

Dagegen sind pragmatisch erscheinende Auswege gesucht worden.

 

Zunächst wurde in Betracht gezogen, die Gemeindevertreter in einem Umlaufverfahren entscheiden zu lassen. Der Gedanke musste verworfen werden, nachdem bewusst wurde, dass dabei die Öffentlichkeit ohne gesetzliche Grundlage ausgeschlossen worden wäre.

Dann brachten vier Fraktionen im Hessischen Landtag am 23. März den Entwurf eines „Gesetzes zur Sicherung der kommunalen Entscheidungsfähigkeit“ ein: Nur der Landtag kann Ausnahmen von der Hessischen Gemeindeordnung beschließen oder Sonderregelungen in sie einfügen. Das geschah am 24. März. Doch beschlossene Gesetzesentwürfe werden erst nach ihrer Veröffentlichung geltendes Recht. Der nächste Staatsanzeiger für das Land Hessen erscheint am 30. März, so dass der Beschluss des Landtags erst ab dem 31. März Gesetz ist.

Es sieht künftig vor, dass an Stelle der Gemeindevertretung der Haupt- und Finanzausschuss

–       auch in nicht öffentlicher Sitzung tagen oder

–       im Umlaufverfahren entscheiden kann

und zwar nur

–       in dringenden Angelegenheiten und

–       wenn Gründe des öffentlichen Wohls keinen Aufschub dulden.

Der Landtag befristet diese Regelung ausdrücklich auf ein Jahr, weil sie einen erheblichen Einschnitt in demokratische Prinzipien bedeuten.

 

Der Wallufer Haupt- und Finanzausschuss sollte, weil die Gemeindevertretung am 19. März des Infektionsschutzes ihrer Mitglieder und der interessierten Öffentlichkeit wegen nicht zusammenkommen konnte, bis zum 26. März im Umlaufverfahren über zwei als dringend bezeichnete Angelegenheiten entscheiden.

Damit wurde eine in Aussicht gestellte, aber eben noch nicht Gesetz gewordene Ausnahmeregelung bemüht. Das heißt, dass dieser letzte Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses ohne rechtliche Grundlage erfolgte, mithin rechtswidrig ist.

Die Fraktion der Bürgervereinigung Walluf (BVW) hat daraufhin den Bürgermeister der Gemeinde Walluf dringend gebeten, diesem Beschluss pflichtgemäß zu widersprechen, denn er verletzt das Recht.

 

Darüber hinaus ist fraglich, ob das öffentliche Wohl davon beeinträchtigt wird, wenn der Startschuss zum Umbau des Rheinufers an der Rheinallee vor der Schwabbel nicht jetzt, sondern erst später fällt. Die BVW meint, dass die Priorität der Gemeinde seit dem 11. März sein müsste, sich Gedanken über ihre künftigen Einnahmen zu machen: Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Virus-Pandemie werden nämlich auch tiefe Spuren im Haushalt der Gemeinde zeitigen. De facto ist der erst im Februar beschlossene Haushalt schon jetzt „Schnee von gestern“. Solange darüber keine seriöse Schätzung vorliegt, ist vollkommen unklar, ob wir uns diesen Umbau überhaupt noch werden leisten können. Bezahlen müssten ihn unsere Bürger und Unternehmungen, die gerade aber alle selber mehr oder weniger gebeutelt werden. Das öffentliche Wohl unserer Gemeinde hängt gewiss nicht von dem Umbau ab. Corona zwingt uns, neu zu denken – einfach weiter so, das geht nicht mehr.

 

Richard Reuter.

 

 

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März 2020

Update:

Die Veranstaltung muss wegen der aktuellen Situation entfallen. Die BM-Wahl wird um mehrere Monate verschoben. 

 

Die Bürgervereinigung Walluf (BVW) empfängt die Kandidaten zur Wahl des nächsten Wallufer Bürgermeisters!

 

Wann: Sonntag, 29. März 2020 um 15:00 Uhr

Wo: Weingarten, Rheinstraße 5, Walluf

 

Herr Walter Paßmann und Herr Nikolaos (Niko) Stavridis kommen in den Weingarten, um sich vier Wochen vor der Wahl ihren Wählern vorzustellen und Sie kennenzulernen. In rund zwei Stunden diskutieren die beiden Kandidaten über Ihre Themen aus Walluf und stehen für Ihre Fragen zur Verfügung!

 

Kommen Sie in den Weingarten, um die Sommerzeit zu begrüßen, die Kandidaten zu erleben und ihre Wahlentscheidung zu begründen. Wir bieten gute Laune, beste Unterhaltung, Getränke und Snacks.

 

Weitere Infos erhalten Sie über Ihre BVW Fraktion unter: info@bvw-walluf.de oder facebook

 

Eine dringende Bitte wegen „Corona“:

Wenn Sie innerhalb der letzten 14 Tage vor der Veranstaltung, also seit Samstag, dem 14. März 2020, aus einem der vom Robert-Koch-Institut (RKI) festgelegten Corona-Risikogebiete zurückgekehrt sein werden bzw. sind, sehen Sie, bitte, von Ihrem Kommen ab. So schützen Sie Ihre Mitmenschen vor einer denkbaren Ansteckungsgefahr und tragen dazu bei, die Infektionswelle einzudämmen.

www.rki.de/covid-19

Machen Sie von der Briefwahl-Möglichkeit Gebrauch, um am 26. April 2020 nicht ins Wahllokal gehen zu müssen, doch, bitte, wählen Sie!

 

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Januar 2020

 

Das Jahr fängt ja gut an: Herr Johann Josef Becker wurde am 14. Januar 2020 mit der höchsten Auszeichnung seines Berufsstands geehrt.

Dazu teilt die Rheingauer Weinwerbung GmbH für den Rheingauer Weinbauverband e. V. mit:

 

Weinbaupräsident Peter Seyffardt ehrt Mitglied für besondere Verdienste im Rheingauer Weinbau

Am 14.01.2020 wurde Johann Josef Becker als langjähriges Mitglied des Rheingauer Weinbauverbandes für sein jahrzehntelanges Engagement in verschiedenen Gremien des Rheingauer Weinbaus mit dem Goldenen Römer ausgezeichnet.

Ministerin Priska Hinz und Weinbaupräsident Peter Seyffardt überreichten Johann Josef Becker im Rahmen der Winterfachtagung die Auszeichnung und bedankten sich für seine Leistungen um den Rheingauer Wein und die Verbandsarbeit.

Johann Josef Becker absolvierte Ende der 60er Jahre eine Ausbildung zum Weinbau-Ingenieur an der Hochschule Geisenheim und übernahm schließlich 1971 die Leitung des Familienweingutes. Ein Jahr später bekam Becker den Vorsitz des Wallufer Ortsvereins und vertrat diesen fast 50 Jahre bis 2019 im Hauptausschuss des Rheingauer Weinbauverbandes. Außerdem engagierte er sich mehr als zwei Jahrzehnte (1986-2007) als Vorstandsmitglied im Rheingauer Weinbauverband. Neben den beiden ehrenamtlichen Sitzen arbeitete Becker intensiv in verschiedenen Gremien und Arbeitskreisen mit, die von seinen Beiträgen profitiert haben.

Auch bei der Rheingauer Winzerschaft ist Becker geachtet. Seine Weinberge bewirtschaftet er ganz bewusst im Einklang mit der Natur.

„Johann Josef Becker hat sich viele Jahrzehnte in verschiedenen Gremien für den Rheingauer Wein eingesetzt und die Ausrichtung des Weinbauverbandes mitgeprägt“, gratuliert Peter Seyffardt, Präsident des Rheingauer Weinbauverbandes, zur Auszeichnung.

 

Quelle:  www.rheingau.com/presse

 

Der Goldene Römer wird für besondere Verdienste um den Rheingauer Weinbau verliehen.
Als Kriterien gelten ein vorbildlich geführter Weinbaubetrieb, die Mitarbeit in berufsständischen Organisationen oder an öffentlichen Aufgaben der Verwaltung.

 

Die Fraktion der Bürgervereinigung Walluf (BVW) gratuliert ihrem Mitglied und Stellvertretenden Vorsitzenden der Wallufer Gemeindevertretung, Kreistagsabgeordneten des Rheingau-Taunus-Kreises  und „Winzer des Jahres“ (F. A. Z., 2013)  Johann Josef Becker  zu dieser herausragenden Anerkennung seiner Leistungen und Verdienste um seinen Berufsstand.

 

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November 2019

 

VAN HEES VERLÄSST WALLUF

 

Steuereinnahmen brechen weg: VAN HEES verlässt Walluf – ganz.Punkt, Ende!

 

Das Wallufer Traditionsunternehmen VAN HEES GmbH ist ein führender Hersteller von Gewürzen und Zusatzstoffen und international anerkannter Partner der Lebensmittelindustrie. Der VAN HEES-Konzern erlöste zuletzt knapp € 120 Mio. Umsatz, der von über 400 Mitarbeitenden erwirtschaftet wurde; deren Produkte werden in mehr als 80 Länder weltweit verkauft.Der Konzern entrichtete zuletzt knapp € 1,8 Mio. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, darunter Gewerbesteuer, die einen maßgeblichen Teil zur Finanzierung des Wallufer Gemeindehaushalts beigetragen hat und beiträgt – noch.Denn kurz vor dem 1. Advent 2019 erfahren wir aus der Zeitung, dass VAN HEES nach Hochheim am Main umziehen wird. Warum nach Hochheim?Weil dort seit 2014 ein neues Gewerbegebiet am östlichen Stadtrand entwickelt wurde, einer der Geschäftsführer dort wohnt und ein anderer seinen Arbeitsweg von Bad Soden aus demnächst verkürzen kann – und vor allem, weil Hochheim VAN HEES ein 5,5 ha umfassendes Betriebsgelände bieten kann. VAN HEES scheint alles richtig zu machen: Die Unternehmung blüht, wächst und gedeiht, und dazu braucht sie Platz. Dass der in Walluf zu knapp geworden war, ist spätestens seit der Eröffnung des Logistikzentrums in Idstein Ende 2015 klar gewesen.Was macht Walluf?Der Wallufer Bürgermeister hat der Gemeindevertretung die Erweiterung des Gewerbegebiets Kressboden zunächst um rd. 3,6 ha vorgeschlagen. Weitere in östlicher Richtung an der Gemarkungsgrenze zu Wiesbaden gelegene rd. 3 ha bleiben bis auf Weiteres noch Ackerland. Zusammen wären das aber mehr als 5,5 ha Fläche! Der Gemeindevertretung gegenüber wurde die Nachfrage nach neuen Gewerbeflächen bislang nicht namhaft gemacht. Es stellt sich die Frage, warum der Wallufer Bürgermeister nicht den richtigen Riecher hatte, der Gemeindevertretung frühzeitig die Dringlichkeit der causa, besser: des Flächenbedarfs von VAN HEES zu vermitteln?! Ist es für einen langjährig in der Verwaltung Erfahrenen so schwierig, die Bedarfe von Unternehmungen zu erkennen? Versteht „Otto Normalverbraucher“ zu wenig davon, wer für den Wohlstand in Walluf, in Hessen, in Deutschland sorgt?: Es sind in erster Linie Gewinne erwirtschaftende, steuerzahlende und Menschen beschäftigende Unternehmer und Unternehmungen! Wenn eine Gemeinde ihnen nicht (mehr) den Boden bietet, auf dem sie gedeihen können, dann sind sie weg! Punkt, Ende! „Kapital ist flüchtig“!Es ist ein Armutszeugnis!Innerhalb der nächsten fünf Jahre wird VAN HEES seine Tradition in Hochheim am Main fortsetzen und dorthin Gewerbesteuer abführen. Walluf guckt dann in die Röhre: Arbeitsplätze weg, Gewerbesteuer futsch!Die „Hinterbliebenen“ tragen dann die Last von aus dem Ruder gelaufenen Bauprojekten – wie KiTa Paradies, Rheinufer-Umbau ... – alleine. Vielleicht hat dann der Hessische Finanzminister ein Einsehenmit uns und stuft uns von der Abundanz- zur Schutzschirmgemeinde herab. Dann brauchen wir womöglich keine millionenschwere Solidaritätsumlage mehr abzuführen.Aber wer finanziert dann den Kindern der KiTa Regenbogen ein neues Gehäuse? Kommt stattdessen der Waldkindergarten am Eicheneck? Den gäbe es zwar nicht ganz umsonst, aber ihn könnten wir uns künftig eher leisten.Und das mit enormem Gewinn: Studien zufolge sind „Waldkinder“ deutlich gesünder, haben eine bessere Motorik und Konzentration und sind fantasiereicher als Kinder in einem normalen Kindergarten.Aus der Krise heraus könnte die Nachwuchsbrigade für VAN HEES erwachsen! Geht das auch ohne Umweg?Klar ist ab jetzt auch: Bürgermeister-Kandidaten, die uns heute für die nähere Zukunft wieder einen für größere Veranstaltungen und Feste geeigneten Hallen-Neubau versprechen, die brauchen wir nicht ernst zu nehmen. Denn wer sollte das finanzieren?

 

Armes Walluf!

Richard Reuter

 

 

 

 

November 2019

 

Wallufer Rheinufer

SPD hat quasi Steuererhöhungen beschlossenMit ihrer Mehrheit beschloss die SPD in der Gemeindevertretung am 7. November 2019 den weiteren Umbau des Wallufer Rheinufers: Für mindestens €618.000 sollen Bagger und Schaufel den kleinen Park vor der Schwabbel möglichst schon in 2020 umgraben.Gerade den „längergedienten“ Gemeindevertretern vor allem der SPD ist es eine „Herzens“angelegenheit, nun endlich auch den 3. Bauabschnitt anzugehen, dessen erste Planungen, an denen sie schon beteiligt waren, über das Jahr 2009 hinaus zurückreichen; nun wollen sie aus demvermeintlich Vollen schöpfen und endlich Nägel mit Köpfen machen und ihr „Spielzeug“ bekommen. Und die jüngeren in der SPD-Fraktion wollen Taten sehen, die sie mit ihrer Mehrheit in dieser Wahlperiode durchdrücken können.Bei der Einbringung des Haushalts für die Jahre 2020/ 2021 in derselben Sitzung der Gemeindevertretung erklärte Herr Bürgermeister Kohl, dass darin Belastungen durch die zurückliegenden Großinvestitionen erkennbar sind: Tilgung von Darlehen, Zinszahlungen dafür, Abschreibungen, Unterhalt – alles Zahlungen und Kosten, über die sich Gemeindevertreter und Gemeindevorstand mit dem Bürgermeister an der Spitze vor Planung, Veranschlagung und Beschlussfassung über eine Baumaßnahme Klarheit verschaffen müssten.Das aber unterblieb schon beim Umbau der Bauabschnitte 1 (Weinprobierstand) und 2 (Wallufmündung): Ein von der BVW-Fraktion beantragter Akteneinsichtsausschuss der Gemeindevertretung hatte das gesetzwidrige Verhalten im September 2017 aufgedeckt.Und nun schon wieder: Die Folgekosten werden bei der Entscheidung für den Bauabschnitt 3 (Park vor der Schwabbel) verschwiegen.Die künftigen Darlehenskonditionen sind noch nicht bekannt, der Pflegeaufwand noch nicht abgeschätzt; an Abschreibungen fallen jedenfalls 15 % an – macht allein über €90.000 jährlich aus. Die „Luft zum Atmen“ wird dünner, mit anderen Worten: Die Steuereinnahmen in heutiger Höhe reichen bald nicht mehr aus – das verschweigt die SPD, und sie schiebt die Bürde, Bürgern und Gewerbetreibenden eine erneute Erhöhung der Grund- oder/und Gewerbesteuern zumuten zu müssen, dem nächsten Bürgermeister oder der nächsten Bürgermeisterin bzw. der nächsten Gemeindevertretung in die Schuhe. Diese müssen aber z.B. endlich über den Neubau der KiTa Regenbogen beschließen, ein viel wichtigeres Vorhaben als das Aufhübschen eines Platzes, das Begradigen seiner Wege und das Anlegen weiterer Sitzstufen am Rhein zu Lasten der Spiel- und Picknickwiese.So sieht Machtpolitik aus! – „grottenschlecht“, denn:Dabei bleibt die Haushaltsdisziplin zu Lasten von Kindern, Bürgern und Gewerbetreibenden auf der Strecke. Vorausschauende und verantwortungsvolle Politik vermeidet es, die Steuer- und Abgabenlast der Bürger anlässlich unnötiger Projekte schwerer zu machen.Richard Reuter

 

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Oktober 2019

Wallufer Rheinufer:

 

Umbau des Leinpfadplätzchens

 

Jahrelang haben Gemeinde Walluf und Verkehrs- und Gewerbeverein Walluf e. V. das Leinpfadplätzchen bei Rhein-Kilometer 508,2 unterhalten und gepflegt: Zuletzt waren dort zwei Sitzgruppen installiert, die zusammen gut 16 Personen Platz boten. Die Umgebung war einfach: Nördlich verläuft der Leinpfad auf festem Kiesuntergrund, östlich stehen Blechkarossen, süd- und westlich ist der Blick auf den Rhein und die „kleine deutsche Riviera“ (FAZ) frei. Der Parkplatz aus verfestigtem Löss-Lehm-Boden geht hier in eine Schotteroberfläche über, an die sich der Sandstrand anschließt.

 

Seit Anfang Oktober 2019 hat der Zweckverband Rheingau als Bauherr damit begonnen, das Leinpfadplätzchen umzubauen. Der Platz wird so gewiss aufgewertet.

 

Die Entwurfsplanung mit Stand vom 9. Juli 2019 ist nun am Leinpfad ausgehängt; die Gemeindevertretung hat zuletzt am 7. Februar 2019 über die Umgestaltung beraten und findet einige ihrer Anregungen dort nicht wieder: Sie plädierte mehrheitlich dafür, den Platz und seine Umgebung möglichst natürlich zu belassen. Insbesondere sollte so wenig Fläche wie möglich versiegelt werden.

 

Stattdessen soll die Pflasterung der Rheinstraße künftig fast 20 m weiter nach Westen – in Richtung Eltville – ausgedehnt und die Platzfläche von einer Asphaltdecke abgedichtet werden. Dies begründet Herr Bürgermeister Kohl, zugleich Mitglied des Vorstands des Zweckverbands Rheingau, gegenüber der Presse damit, dass man mit dem eingefärbten Asphalt im Bereich des Weinprobierstands insbesondere bei Hochwasser sehr gute Erfahrungen gemacht habe. Damit steht er aber ziemlich alleine da: Denn erstens ist der neue Platz am Weinfass noch nicht ganz zwei Jahre alt und zweitens musste er bislang kein Hochwasser aushalten. Werden die teuren Materialien und Arbeiten eingeplant, um das Architektenhonorar zu steigern? Damit der Gesamtkostenrahmen von € 155.000 eingehalten werden kann, wird nun nur „eine statt ursprünglich zwei geplanter Infotafeln“ aufgestellt werden – bloß nicht mehr einsparen, bloß nicht zu viel Bildung fürs Steuern zahlende Volk!?

 

Die Parkplätze in der Rheinstraße haben eine wassergebundene Decke; das letzte nennenswerte Hochwasser im Juni 2013 hat ihnen kaum zugesetzt: Es geht auch ohne Flächenversiegelung.

 

Die Erklärung, dass die Asphaltdeckschicht ins „Gesamterscheinungsbild“ passe, stimmt bei Rhein-Kilometer 508,2 wohl nicht: In der näheren Umgebung findet sich nichts Gleiches oder Ähnliches. Wandert man entlang der vom Rheinadel gepflegten Rosenbeete, der Rasenfläche am Anleger der Fahrradfähre, durch die kleine Parkanlage in der Rheinallee zum Weinprobierstand bei Rhein-Kilometer 507,9 – hier erst gibt es einen Wiedererkennungseffekt.

 

Der zuletzt wenig geschützt wirkende Platz soll künftig mit zwei neuen Bäumen bestückt werden: Linden sind vorgesehen. Sie sind Herzwurzler, schlagen mit zunehmendem Alter ihre Wurzeln in die Breite; daher ist fraglich, ob sie sich unter dem Asphalt wohlfühlen bzw. sie ihn langfristig nicht hochdrücken. Reine Tiefwurzler oder – noch besser – das Weglassen der Asphaltdeckschicht wären gewiss eine bessere Wahl.

 

Mit der Umgestaltung sollen „integrative., angemessene. Nutzungen“ erzielt werden. Statt bisher zwei Sitzgruppen soll künftig aber nur eine Sitzgruppe montiert sein. Bei der Größe des neuen Leinpfadplätzchens wären aber auch zwei angemessen und würden mehr Menschen integrieren bzw. von der Nutzung partizipieren lassen.

 

In der Vergangenheit haben Unholde immer wieder das Leinpfadplätzchen verdreckt und seine Einrichtungen zerstört. Jetzt wird der Platz wertvoller. Der Bürgermeister schuldet der Gemeindevertretung noch die Antwort auf die Frage, wie er künftig vor den Ausrastern einzelner geschützt werden soll.

 

Es bleibt zu wünschen, dass die Ausführungsplanung die Kritik an der Entwurfsplanung aufgreift.

 

 

Darum ist es wichtig, Oberflächen in der Natur möglichst nicht zu versiegeln:

 

Wasserhaushalt:

Infolge Bodenversiegelung kann Regenwasser nicht versickern und die Grundwasservorräte auffüllen; bei starken Regenfällen steigt das Risiko von örtlichen Überschwemmungen.

 

Kleinklima:

Versiegelte Böden können kein Wasser verdunsten, weshalb sie im Sommer nicht zur Kühlung der Luft beitragen. Als Standort für Pflanzen, die als Wasserverdunster und Schattenspender dienen könnten, sind sie ungeeignet.

 

Bodenfruchtbarkeit:

Wenn der Boden dauerhaft von Luft und Wasser abgeschlossen ist, geht die Bodenfauna zugrunde, welche wiederum wichtige Funktionen für den Erhalt und die Neubildung von fruchtbaren Böden erfüllt. Selbst bei einer späteren Entsiegelung bleibt die natürliche Struktur des Bodens gestört.

 

 

Richard Reuter

 

 

Quellen: Bierbaum.Aichele.landschaftsarchitekten: „Entwurf Leinpfadplätzchen“, Mainz, 09.07.2019; Bolz, Lisa: „Am Rheinufer rollen die Bagger an“, in: Wiesbadener Kurier vom 01.10.2019; Umweltbundesamt: „Bodenversiegelung“, www.umweltbundesamt.de/daten/flaeche-boden-land-oekosysteme/boden/bodenversiegelung#textpart-1, Dessau-Roßlau 2019.

 

Januar 2019

 

Kommunaler Finanzausgleich

 

Was für eine Klatsche?!

 

Der neue, seit 2016 gültige Kommunale Finanzausgleich bedeutet für Walluf empfindliche Mehrbelastungen. Bis heute betragen Sie rund € 4 Mio., je Einwohner also rund € 800, die Walluf an andere Gemeinden in Hessen abführen muss (Abundanzumlage). Zur Finanzierung dieser Umlage war die letzte Erhöhung der Gewerbe- und der Grundsteuer erst erforderlich geworden.

 

Die Organe der Gemeinde Walluf sahen sich durch das entsprechende Gesetz in ihrem Recht auf kommunale Selbstverwaltung, das ihr die Hessische Verfassung garantiert, verletzt und beschlossen, eine kommunale Grundrechtsklage zu erheben.

 

Am Mittwoch, 16. Januar 2019, verkündete der Hessische Staatsgerichtshof, Wallufs Klage sei als unzulässig abzuweisen. Unzulässig deshalb, weil der Klagevortrag „hinsichtlich keiner der … erhobenen Rügen“ Fehler im Finanzausgleichsgesetz nachweist, „die einen Verfassungsverstoß möglich erscheinen“ lassen. Weiter heißt es, dass Walluf von dem Gesetz negativ betroffen sei, „belegt der Vortrag der Antragstellerin… (nicht)“. Auch die Verfassungswidrigkeit der Abundanzumlage war in dem Vortrag der Gemeinde „nicht hinreichend substantiiert dargelegt“.

 

16 anderen hessischen Städten und Gemeinden erging es wie Walluf: Auch ihre Klagen wurden als unzulässig abgeschmettert. Dafür gibt es zwei Gründe: Zum einen hatten sie denselben Klagegegenstand, zum anderen hatten sie ihr Schicksal wie Walluf nur ein und demselben rechtlichen Vertreter vor Gericht anvertraut.

 

Die Stadt Frankfurt am Main ist in anderer personeller Besetzung vor Gericht aufgetreten, und ihre Klage ist vom Gericht auch zugelassen worden. Sie wies der Staatsgerichtshof dann nach eingehender Auseinandersetzung allerdings staatstragend als unbegründet ab.

 

Walluf ist an der ersten Hürde schon krachend gescheitert.

 

Das wäre zu verhindern gewesen: Die Bürgervereinigung Walluf (BVW) hatte Mitte 2016 den Vorschlag unterbreitet, die Klageaussichten zunächst begutachten zu lassen und im positiven Fall einen erfahrenen Rechtsanwalt gemeinsam mit einem Finanzwissenschaftler mit der Vertretung vor dem Staatsgerichtshof zu beauftragen. Dieser Vorschlag wurde allein von der SPD-Mehrheit in der Gemeindevertretung abgelehnt.

 

Die BVW sagt nicht, dass sich die Klage anderenfalls zwingend hätte gewinnen lassen. Aber die nun erfahrene Blamage und der Triumph der Landesregierung, die uns die Abundanzumlage eingebrockt hat, hätten sich vermeiden lassen.

 

Dr. Richard Reuter
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender

Mai 2018

 

Gekämpft wie die Löwen – und am Ende überstimmt:

 

SPD gibt € 12.000 Steuergeld für Pillepalle aus

 

Im Juni 2017 hat die Gemeindevertretung den Gemeindevorstand gebeten, ein Verkehrskonzept zur Regelung des ruhenden Verkehrs in Walluf vorzulegen. Der Gemeindevorstand hat Mitte April 2018 erklärt, dass er dazu nicht in der Lage sei. Aber ein Ingenieurbüro hätte die Erstellung eines Verkehrskonzepts für knapp € 12.000 angeboten. Darüber wurde in der Gemeindevertretung am 26. April 2018 leidenschaftlich diskutiert.

 

Das Problem kennen alle: Insbesondere an Wochenenden ist der Parksuchverkehr am Rheinufer ein stinkendes, lautes Ärgernis, gewiss auch für die Kraftfahrer selber. Auswärtige Kraftfahrzeuge verstopfen die engen Gassen in Alt-Niederwalluf und blockieren unbewusst oder bewusst verbotswidrig Anwohnerparkplätze. Der vor acht Jahren eingeweihte Entlastungsparkplatz im Johannisfeld reicht inzwischen nicht mehr aus.

 

Das damals formulierte und auch heute noch gültige Ziel war und ist, dass der Parkdruck und der Parksuchverkehr in Alt-Niederwalluf in den Abendstunden und an Wochenenden deutlich nachlassen möge. Davon sind wir heute weit entfernt – wohl auch, weil der der Bestand an Pkw in Deutschland in den letzten acht Jahren um 11 % gewachsen ist.

 

Wenn wir Besucher in Walluf an der Pforte zum Rheingau willkommen heißen wollen, dann müssen wir denen, die par tout nicht mit dem Fahrrad, der Bahn oder dem Bus kommen können, Parkraum anbieten, ihn erforderlichenfalls auch neu schaffen.

 

Über das Parkraumangebot müssen die Kraftfahrer informiert werden (Parkleitsystem).

 

Wer sich davon nicht lenken und leiten lässt, der muss daran gehindert werden, im alten Trott Anwohnerplätze zuzuparken. Konsequent kann das mit Pollern durchgesetzt  werden. Für die SPD-Fraktion führte Uwe Carstensen ebenso wie Richard Reuter (BVW) die Nachbarstadt Eltville als Beispiel an. Dort wurden tatsächlich trotz 261 ausgegebener Zufahrtsberechtigungen zum Rheinufer im Wochendurchschnitt 65 % der vorherigen Pkw-Fahrten mit Pollern verhindert, sonntags sogar fast 80 %.

 

Damit ist das gewünschte Verkehrskonzept zum ruhenden Verkehr bereits grob skizziert: Parkraum vorhalten, den Verkehr dorthin leiten, Ausweichverkehr in Alt-Niederwalluf unterbinden.

 

Richard Reuter hatte bereits im Haupt- und Finanzausschuss für die BVW-Fraktion angeregt, die Einzelheiten in einer ehrenamtlichen Arbeitsgruppe zu klären. In der Gemeindevertretung sitzen durchaus befähigte Leute, die zusammen mit sachkundigen Bürgern diese Arbeit hätten leisten können. Zumal die gestellte Aufgabe übersichtlich, geradezu ‚Pillepalle‘ ist, wie es der Vorsitzende des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt, Uwe Gigerich (SPD), ausdrückte.

 

Die Fraktionen von CDU und FDP unterstützten uns mit leidenschaftlichen Plädoyers von Petra Flöck und Frank Edgar Portz und allen ihren Stimmen in unserem bürgerschaftlichen Engagement.

 

Die Debatte veranlasste die SPD immerhin, sich zwischenzeitlich zu einer fraktionsinternen Beratung zurückzuziehen, doch kam sie eingeschworen, nicht einsichtig zurück. Selbst das Angebot von Philipp Führer (BVW), kurzfristig ein Verkehrskonzept ehrenamtlich zu erstellen und erst dann, wenn das ‚Mist‘ sei, ein Ingenieurbüro damit zu beauftragen, verfing nicht.

 

Mit ihrer Mehrheit von einer Stimme forderte die SPD den Gemeindevorstand auf, für knapp € 12.000 ein Ingenieurbüro zu beauftragen.

 

Von dem Geld bekämen wir alternativ zwölf große Parkhinweisschilder oder fast vier Poller und wären der Lösung des Problems gleich viel näher.

 

Schade. Ärgerlich!

 

Eine Chance für Walluf wurde ausgeschlagen.

 

 

Oktober 2017

 

Vergaberichtlinien für den Verkauf von gemeindeeigenen Grundstücken

 

Die Gemeindevertretung hat mit ihrer SPD-Mehrheit am 21.09.2017 Vergaberichtlinien beschlossen. Anlass ist ein demnächst bevorstehender Verkauf von sechs gemeindeeigenen Baugrundstücken. Im Rathaus wird aber schon heute eine „Warteliste“ von etwa 300 Interessenten geführt. Einem geringen Angebot steht also eine offenbar große Nachfrage gegenüber. Wer von den Interessenten erhält nach welchem Kriterium den Zuschlag?

 

Darauf geben die Vergaberichtlinien nur eine zweifelhafte Antwort und sie hinterlassen Fragen.

 

I.

Nach § 10 S. 1 HGO hat die Gemeinde „ihr Vermögen und ihre Einkünfte so zu verwalten, dass die Gemeindefinanzen gesund bleiben.“ § 92 Abs. 2 S. 1 HGO fordert, dass „(d)ie Haushaltswirtschaft … sparsam und wirtschaftlich zu führen“ sei. Nach § 108 Abs. 2 S. 1 HGO hat die Gemeinde ihre „Vermögensgegenstände … pfleglich und wirtschaftlich zu verwalten …“.

Die Forderungen des Gesetzgebers nach einer wirtschaftlichen Verwaltung des Gemeindevermögens, zu dem auch Baugrundstücke zählen, bedeutet jedenfalls, Verluste zu vermeiden. Beim Verkauf eines Grundstücks würde die Gemeinde einen Verlust hinnehmen müssen, wenn sie es unterhalb des Marktwerts abgäbe.

 

Der Bodenrichtwert – der bei Verkäufen in der Vergangenheit erlöste durchschnittliche Grundstückspreis – betrug im Wohnbaugebiet:

 

Niederwalluf € 480 / m² (01.01.2016) zum Vergleich: € 370 / m² (01.01.2014)

Oberwalluf € 350 / m² (01.01.2016; unverändert gegenüber dem Stichtag 01.01.2014)

 

Der aktuelle Marktwert eines bestimmten Grundstücks kann nur ermittelt werden, indem Kaufinteressenten ihre Preisgebote abgeben.

 

Diese Gebotsabgabe lässt sich auf verschiedene Weisen organisieren:

  1. Bei einer öffentlichen Auktion versammeln sich alle Interessenten an einem Ort, und ein Auktionator ruft, beispielsweise für ein Grundstück in Oberwalluf bei € 300 / m² beginnend, in Schritten von € 10 oder € 5 oder € 1 ansteigend Preise solange auf, bis es nur noch einen Bieter gibt (englische Auktion). Dabei kann es zu einem gegenseitigen Überbieten kommen.
  2. Letzteres wird bei einer sogenannten Holländischen Auktion vermieden: Hier beginnt ein Auktionator beispielsweise bei € 450 / m² in Schritten von € 10 oder € 5 oder € 1 absteigend Preise aufzurufen, bis sich ein Bieter meldet und bereit erklärt, das Grundstück zum zuletzt genannten Preis zu kaufen. Diese Vorgehensweise schließt ein Hochreizen aus.
  3. Auf eine öffentliche Ausschreibung hin reichen Interessenten bis zu einem Stichtag ihre schriftlichen Gebote verschlossen im Rathaus ein. Dort werden sie am Stichtag geöffnet und sortiert, und danach erhält der Bieter mit dem höchsten Wert den Zuschlag. Bei diesem Verfahren gibt es keine Reaktion der Bieter aufeinander. Daher ist es möglich, dass es mehrere „Gewinner“ gibt. Für den Fall muss das Verfahren auf eine vorher festgelegte Art weitergeführt werden, beispielsweise anhand einer Liste von Kriterien, die ein Käufer erfüllen soll. Das Windhundverfahren, dessen Begriff sich der SPD-Fraktionsvorsitzende in der Diskussion Ende September bediente, ist nun gänzlich ungeeignet. Denn dabei kommt es allein auf die zeitliche Reihenfolge einer Bedarfsanmeldung an: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“ Es erfolgt aber keine Quotierung, das heißt: Einen aktuellen Marktpreis kann man mit ihm nicht ermitteln.

 

II.

Nach den nun beschlossenen Vergaberichtlinien soll aber die Gemeindevertretung die Preise der Baugrundstücke festlegen. Kriterien dafür enthält die Richtlinie nicht.

Wenn die Gemeindevertreter sich nicht eines Verstoßes gegen das eingangs genannte gesetzliche Wirtschaftlichkeitsgebot schuldig machen wollen, dann müssen sie sicherstellen, dass sie Gemeindevermögen nicht „unter (Markt-) Wert“ verscherbeln. Die nur alle zwei Jahre erscheinende Bodenrichtwertkarte liefert bloß einen vergangenheitsbezogenen Anhaltspunkt. Im Zweifel wäre also ein Gutachten zu bestellen … und zu bezahlen. Doch Wertgutachten gelten als „Fetisch der Immobilienbranche. Wer ein Objekt nicht verkaufen will, aber dessen Wert kennen muss, der wendet sich an einen Sachverständigen. Wer verkaufen will, der fragt den Markt. Alles andere ist so als würde man versuchen, mittels Tabellen und Berechnungen das Wetter zu ermitteln und sich gleichzeitig weigern, einfach aus dem Fenster zu schauen“ 1, hier also Erwerbsinteressenten zu fragen, was sie für ein Grundstück zu bezahlen bereit sind.

 

III.

Unter mehreren geeigneten Bietern soll die Gemeindevertretung auf Vorschlag des Gemeindevorstands entscheiden, wer den Zuschlag erhält. Damit bekommt die Auswahl ein persönliches Moment („Nasenfaktor“). Auch wenn die Wallufer SPD-Fraktion dies bestreitet – ihre Kollegen in Hohenstein im Untertaunus haben längst erkannt, dass solche Gremienentscheide ein „Gschmäckle“ haben2. Der Vorsitzende der BVW-Fraktion, Philipp Führer, wirbt in dem Fall für einen Losentscheid.

 

Geeignete Bewerber sind nach den Vergaberichtlinien vorrangig

  • Eltern mit der höchsten Zahl noch minderjähriger Kinder, die seit mindestens drei Jahren in Walluf ihren ersten Wohnsitz und (hier oder andernorts?) kein eigenes Wohneigentum haben oder
  • Personen – gleich ob mit Kindern oder ohne Kinder – , die seit wenigstens fünf Jahren in einer Wallufer Unternehmung beschäftigt sind und (hier oder andernorts?) kein eigenes Wohneigentum haben.

 

Der weitere in Betracht kommende Bewerberkreis ist in den Vergaberichtlinien nachzulesen (Vorlage 69/2017), dürfte angesichts der langen „Warteliste“ auf absehbare Zeit aber eher nicht zum Zuge kommen. Doch was da zuletzt beschlossen wurde, ist nicht frei von Widersprüchen und spiegelt auch nicht die im Haupt- und Finanzausschuss vereinbarten Änderungen wider. Die Beschlussvorlage war einfach nicht ausgegoren, und sie ist mangelhaft. Das Schicksal teilt der Beschluss über sie.

 

Mit ihr hat sich einmal mehr bewahrheitet: Das Gegenteil von gut ist gut gemeint.

 

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1Berghaus, Werner: „Bieterverfahren Anno 1904“, in: Immobilien-Profi 12 (2008), Nr. 48, S. 18 - 20, 20.

 

2Vgl. Gemeinde Hohenstein im Untertaunus, Gemeindevertretung: Fraktionsantrag AN/003/2017 (Grundsätze und Richtlinien der Baulandentwicklung), Überarbeitung SPD zu „§ 5“ Abs. 2, 19.07.2017.

Mai 2017

 

Windige Absage:

 

Gemeindevertretung fast um eine Stellungnahme zu Windrädern im Rheingau gebracht

 

Walluf, 27. April 2017. Die Regionalversammlung Südhessen hatte im Jahr 2016 den „Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien“ des Regionalplans Südhessen (Regionaler Flächennutzungsplan) überabeitet. Vom 3. April bis zum 19. Mai 2017 findet ein öffentliches Beteiligungsverfahren statt. Stellungnahmen können nur bis spätestens 2. Juni 2017 eingereicht werden.

 

Der Bürgermeister hatte am 30. März 2017 der Gemeindevertretung zugesagt, den neuen Teilplan zu prüfen und das Ergebnis den Gremien alsbald vorzulegen.

 

Aber die Gemeindevertretung kommt turnusgemäß erst wieder am 29. Juni 2017 zusammen, so dass sie keine Möglichkeit mehr hätte, sich fristgerecht zum „Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien“ zu äußern.

Eine eigentlich für den 27. April 2017 vorgesehene Sitzung der Gemeindevertretung wurde von ihrem Vorsitzenden ohne Angabe eines Grundes abgesagt. Absichtlich?

 

Dabei gibt es viel zu sagen, sieht doch der Teilplan-Entwurf 2016 vor, dass unter Hintanstellung von Naturschutzaspekten im Wallufer Norden auf einer Fläche von 51,9 Hektar (73 Fußballfelder) Windräder gebaut werden können!

 

Ihre Bürgervereinigung Walluf (BVW) hat gemeinsam mit den Fraktionen von CDU und FDP nun eine außerplanmäßige Sitzung der Gemeindevertretung Mitte Mai beantragt, so dass doch noch eine fristgerechte Stellungnahme der Gemeindevertretung zu Windrädern in Walluf möglich ist.

 

Der Kreistag des Rheingau-Taunus-Kreises hat Anfang Oktober 2016 eingesehen, dass das noch fünf Jahre zuvor selbstgesteckte Ziel, „bis 2020 nicht mehr Strom im Kreis zu verbrauchen, als gleichzeitig aus Erneuerbaren Energien erzeugt wird“, nicht erreicht werden kann. Die Regionalversammlung Südhessen scheint den lokalen Erkenntnissen trotzen zu wollen – im Verein mit den Spitzenrepräsentanten (beide SPD) unserer Gemeinde.

 

Unser Standpunkt dazu:

 

Erneuerbare Energien zu nutzen ist vernünftig. Windräder sind vernünftig. Doch:

 

Der Rheingau ist ein empfindliches Gebiet – in ökologischer, ökonomischer und damit auch touristischer Hinsicht sowie zur Naherholung. Wem Windräder vor der Haustür fehlen, der möge einmal von Ober- nach Nieder-Olm blicken, um zu erkennen, wie das „Land der 1000 Hügel“ auf der anderen Seite des Rheins inzwischen „verspargelt“ ist und selbst die Augen leidenschaftlicher Technik-Fans betrübt. Der Genuss einer Kulturlandschaft darf so nicht beeinträchtigt werden.

 

Gemeinden beispielsweise im dünner besiedelten Südtondern an der Nordsee fällt es schon leichter, der Errichtung von Windenergieanlagen zuzustimmen, zumal sich dort nur sechs Prozent der Urlauber an Windkraftanlagen stören – Tendenz abnehmend. Klar ist aber auch, dass Immobilien in der Nähe von Windkraftanlagen Wertminderungen um die Hälfte bis hin zur Unverkäuflichkeit erleiden können.

April 2017

 

Das schlägt dem Fass den Boden aus!

 

Böse Überraschung: Beim Umbau des Rheinufers ufern die Kosten aus

 

Walluf, 30. März 2017. Die Regie ließ den Gemeindevertretern weder Zeit zum Nachdenken noch zum Eingreifen: Kaum hatte der Haupt- und Finanzausschuss seine Beratung abgeschlossen, schloss sich nahtlos die Sitzung der Gemeindevertretung an.

 

Erst eine Woche zuvor, am 23. März 2017, bekamen Ihre Gemeindevertreter mit den Sitzungsunterlagen die Nachricht, dass der Umbau des Rheinufers in den Bauabschnitten 1 und 2 sich nach jüngsten Planungen auf € 994.000, also

 

fast € 1 Mio.

 

addieren würde. Das sind

 

zwei Drittel mehr

 

als im Haushalt (€ 600.000) vorgesehen! Und dazu können noch Kostensteigerungen während der Bauzeit kommen … .

 

Zwischen der Entwurfsplanung und der Ausführungsplanung liegen etwa siebeneinhalb Jahre; in dieser Zeit sind die Baupreise durchschnittlich nur um 13 % gestiegen.

 

Dass die Projektkosten aber mit 66 % in noch viel stärkerem Umfang das Baubudget überschreiten würden, wurde erst am 23. Februar 2017 überschlägig ermittelt. Statt der Gemeindevertretung von diesem Ergebnis „alsbald Kenntnis zu geben“ (§ 100 Abs. 1 S. 3 HGO), sollte es noch vier Wochen unter Verschluss bleiben.

 

Diese Zeit hätte genutzt werden können, um nach Einsparpotentialen zu suchen, um die Zusatzkosten nicht als „unabweisbar“ zu schlucken.

 

Doch knapp zwei Wochen zuvor, am 10. Februar 2017, war das Leistungsverzeichnis schon veröffentlicht worden. Seitdem konnte es nicht mehr verändert werden. Jedenfalls nicht ohne ein Risiko von Schadensersatzansprüchen seitens der Bauunternehmungen, die sich an der Ausschreibung beteiligten. Dieses Risiko hat keiner bewertet, es wurde nur drohend im Raum stehen gelassen. Im Verhältnis zur Summe von € 1 Mio. würde es aber gewiss kaum ins Gewicht fallen.

 

Wären die Kosten einmal vor Veröffentlichung des Leistungsverzeichnisses abgeschätzt worden, hätte man die überplanmäßigen Aufwendungen und ihr erhebliches Ausmaß ohne Probleme vorhersehen und womöglich noch optimieren können. „Der Bauherr sollte mit dem Bau erst nach Erstellung eines zusammenfassenden Dokuments beginnen, das die lückenlose Ausführungsplanung für das gesamte Projekt sowie detaillierte Angaben zu Kosten, Risiken und zum Zeitplan enthält“ (Reformkommission Bau von Großprojekten: „Komplexität beherrschen – kostengerecht, termintreu und effizient. Endbericht“, hrsg. von Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Berlin, Juni 2015, S. 8). Das wurde den branchenüblichen Gepflogenheiten zuwider pflichtwidrig versäumt.

 

Und so stellt sich die Frage, ob die jetzt von der SPD-Mehrheit in der Gemeindevertretung gutgeheißene Kostenüberschreitung haushaltsrechtlich überhaupt zulässig ist (§ 100 Abs. 1 S. 1 HGO).

 

Licht ins Dunkel soll ein Akteneinsichtsausschuss bringen, den Ihre BVW-Fraktion beantragt hat.

Februar 2017

 

Entlarvt: Skandal in Walluf!

 

Unter erstmaliger Berufung auf eine seit viereinhalb Jahren bestehende, jetzt fehlgedeutete Klausel in der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung hat der Vorsitzende der Gemeindevertretung der Gemeinde Walluf, Herr Franz Horne (SPD), die Widergabe von Anfragen der oppositionellen Fraktionen von CDU, FDP und BVW in der Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung am 8. Dezember 2016 verweigert.

 

In allen vorherigen Niederschriften der letzten Wahlperioden wurden sowohl die Anfragen als auch die Antworten darauf jeweils mit ihrem vollständigen Wortlaut widergegeben.

 

Auf die Frage von Gemeindevertreter Johannes Luh (BVW), wer angeordnet habe, dass erstmalig Anfragen an den Gemeindevorstand sowie dessen Antworten darauf nicht dokumentiert wurden, verweigerten die Herren Horne und Bürgermeister Kohl (SPD) die Antwort – soviel Amnesie an der Gemeindespitze ist unvorstellbar!

 

Als Linksunterzeichner ist Herr Horne aber allein verantwortlich: Er allein besitzt die Kompetenz, anzuweisen, dass in Niederschriften über die Sitzungen der Gemeindevertretung Anfragen der Opposition unterdrückt, zensiert werden!

 

Der Vorsitzende der BVW-Fraktion, Philipp Führer, hat klargestellt, dass es überall außerhalb der seit März 2016 von der SPD dominierten Gemeindevertretung selbstverständlich ist, die verhandelten Gegenstände in Frage und Antwort festzuhalten.

 

Gemeindevertreter Richard Reuter (BVW) schlug dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung vor, seine falsche Rechtsauffassung zu korrigieren: Dazu sollten alle Anfragen nachträglich vollständig in der Niederschrift über die Dezember-Sitzung erscheinen und die nach Ansicht Hornes zweifelhafte Formulierung in der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung eindeutig gemacht werden.

 

Mit Anfragen erfüllen die Gemeindevertreter ihre gesetzliche Aufgabe, die Verwaltung zu kontrollieren. Zur Erinnerung und auch zur Rechenschaft gegenüber den Bürgern ist es erforderlich, dass die Anfragen und die Antworten darauf in den Niederschriften über die Sitzungen der Gemeindevertretung festgehalten werden!

 

Im konkreten Fall ging es u. a. um das Thema Straßenbeitragssatzung, zu dessen Aufklärung und Entscheidungsvorbereitung CDU, FDP und BVW eine Gemeinschaftsanfrage eingebracht hatten, auf die die Antworten der Öffentlichkeit offenbar vorenthalten werden sollen.

 

Durch Unterdrückung von Informationen werden falsche Entscheidungen gefällt.

 

So kann das Ende von Demokratie anfangen.

 

Sprechen Sie gerne Ihre BVW-Vertreter in der Gemeindevertretung dazu an!

Dezember 2016

 

Verlust für ein Feigenblatt!

 

So wird Bürgergeld zu Spielgeld.

 

Die Gemeindevertretung beschloss am 9. Dezember 2016 mehrheitlich, dass die Gemeinde Walluf sich mit rund € 2.800 oder zu weniger als 5 % an einer neu zu gründenden Anstalt für Erneuerbare Energien Rheingau-Taunus AöR beteiligen wird. Diese Anstalt für Erneuerbare Energien wird sich wiederum an der SolarProjekt Rheingau-Taunus GmbH, einem Gemeinschaftsunternehmen von Rheingau-Taunus-Kreis und der Süwag, mit einem Anteil von 25,1 % beteiligen (rechnerischer Anteil Wallufs: 1,25 %). Zu Gunsten dieser beiden Gesellschafter bringt Walluf eine Mitgift von knapp € 2.500 mit.

 

Die Befürworter der Beteiligung nehmen für sich in Anspruch, auf diese Weise einen Beitrag zur Energiewende zu leisten. Mit € 300, die nach Abzug des Eintrittsgelds noch übrig sind.

 

Über die grundsätzliche Notwendigkeit einer Energiewende  besteht wohl allenthalben Einigkeit.  Seit den 1980er Jahren werden in Deutschland die Erneuerbaren Energien gefördert, keine Kernkraftwerke mehr gebaut sondern sogar, seit März 2011, vorzeitig stillgelegt. Jeder von uns leistet dazu bereits einen hohen individuellen Finanzierungsbeitrag: Unsere Stromrechnungen bestehen heute zu 79 % aus staatlich regulierten Kostenbestandteilen, von denen über 2/3 zur Subventionierung der Stromerzeugung vor allem aus Sonnenlicht und Windkraft verwendet werden.

 

Als diese Subventionen (Einspeisevergütungen) noch hoch waren und zusätzlich gesonderte Bundes- und Landesmittel (Steuergeld) flossen, hat der Rheingau-Taunus-Kreis  mit Unterstützung der Süwag 14 Solaranlagen auf öffentlichen Gebäuden errichtet. Seit 2014 hat die SolarProjekt-Gesellschaft aber keine weiteren Aktivitäten entfaltet, weil neue Projekte nicht wirtschaftlich zu rechnen oder Baugenehmigungen nicht zu erlangen sind oder die erforderlichen, geeigneten Flächen nicht zur Verfügung stehen.

 

Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 steigt der Kostendruck auf neue Erneuerbare-Energien-Projekte weiter. Der Kreistag hat Anfang Oktober 2016 eingesehen, dass das noch vor 5 Jahren selbstgesteckte Ziel, „bis 2020 nicht mehr Strom im Kreis zu verbrauchen, als gleichzeitig aus Erneuerbaren Energien erzeugt wird“, nicht erreicht werden kann.

 

Danach ist fraglich, welche Aufgaben die SolarProjekt-Gesellschaft künftig erfüllen soll, außer dass sie die bestehenden 14 Solaranlagen betreibt: Einen großen Zukunftsplan hat sie nicht.

 

Ein Konzept oder einen Geschäftsplan hat auch der Gemeindevorstand der Gemeindevertretung vor der Abstimmung nicht vorgelegt. Dabei hätte er „auf der Grundlage einer Markterkundung umfassend über die Chancen und Risiken“ der Beteiligung aufklären und nachweisen müssen, dass die „Erträge … eine marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals“ erwarten lassen (§ 121 Abs. 6, 8 HGO). Diese wesentlichen Entscheidungsgrundlagen fehlten der Gemeindevertretung bei ihrem Beschluss. Daher müsste der Bürgermeister ihm widersprechen, und wenn nicht er dann der Gemeindevorstand (§ 63 Abs. 1, 4 HGO).

 

Angesichts der Mehrheitsverhältnisse ist mit einem solchen rechtlich gebotenen Widerspruch tatsächlich kaum zu rechnen.

 

Die Mehrheit hat Bürgergeld zu Spielgeld umgemünzt, mit dem sie „einen auf öko macht“. Das bringt nach Ansicht der BVW weder die Erneuerbaren Energien voran noch entspricht dies einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltswirtschaft.

 

Dies verstanden zu haben, hätte sich Walluf als neunte Gemeinde im Kreis hervortun können.

 

1Energiewende bedeutet, bei der Energieerzeugung zunehmend regenerative Ressourcen anstelle von fossilen Energieträgern und Atomkraft zu verwenden  und die Energieeffizienz zu steigern sowie beim Verbrauch Energie einzusparen.

Oktober 2016

Keine Straßenbeitragssatzung für Walluf!

Wir meinen:

 

Aufgrund einer Straßenbeitragssatzung steigt die Abgabenlast der Bürger.

 

Die Einführung einer Straßenbeitragssatzung führt zu mehr Bürokratie, also auch höheren Kosten, die wiederum durch Steuern bezahlt werden müssen (–> Kosten- und Abgabenspirale!).

 

Die Bürger werden ungleich mit Straßenbeiträgen belastet. Das ist nicht gerecht.

 

In Walluf besteht keine Notwendigkeit, eine Straßenbeitragssatzung einzuführen – weder in rechtlicher noch in finanzieller Hinsicht.

 

Setzen Sie sich mit uns gegen die Einführung einer Straßenbeitragssatzung ein.

 

 

Aufgrund einer Straßenbeitragssatzung (StraBS) erhält eine Gemeinde das Recht, von ihren Bürgern zweckgebundene Beiträge für den Straßenbau zu fordern – zusätzlich zu den Steuereinnahmen (soweit die Steuern nicht in dem Umfang der Straßenbeiträge gesenkt werden …).

 

WAS wird mit Straßenbeiträgen finanziert?

 

Straßenbeiträge dienen nicht dem Neubau (der Herstellung) 1 oder der Instandhaltung (Reparatur) von Straßen. Mit Straßenbeiträgen werden der Um- oder Ausbau bereits angelegter, vorhandener öffentlicher Straßen, Wege und Plätze bezahlt. Um- oder Ausbau können von der Instandhaltung dadurch unterschieden werden, dass erstere nach dem Handelsrecht aktivierungspflichtig sind. Instandhaltungsmaßnahmen sind keine investiven Maßnahmen und müssen aus dem allgemeinen Steueraufkommen bezahlt werden; allerdings können sie so lange verschleppt werden, dass Reparaturen sich nicht mehr lohnen: Dann könnten ein Um- oder Ausbau unumgänglich und unmittelbar den Straßenbeitragspflichtigen belastet werden.

 

Der Gemeindevorstand hat bisher keine Bauzeitfenster und Baumaßnahmen bekannt gemacht, die mit Straßenbeiträgen finanziert werden sollen.

 

 

WER wird zu Straßenbeiträgen herangezogen?

 

Straßenbeiträge werden von den Grundstückseigentümern erhoben. Sie stellen keine mit der Bewirtschaftung eines Objekts zusammenhängende „öffentliche Last“ i. S. v. § 2 Nr. 1 BetrKV dar, sondern sie zählen zu den Erschließungskosten eines Grundstücks, denen der Vorteil einer gebrauchswertsteigernden Benutzbarkeit eines Grundstücks gegenüber steht. Damit sind Straßenbeiträge nicht umlagefähig, treffen Mieter also zunächst nicht. Doch gewiss wird die Erhebung von Straßenbeiträgen dazu führen, dass die Kaltmieten steigen. Somit treffen sie mittelfristig letztlich doch jeden Haushalt und Gewerbebetrieb in der Gemeinde.

 

Vermieter können Straßenbeiträge als Werbungskosten ansetzen; Grundstückseigentümer ohne Einnahmen aus Vermietung können den Lohnkostenanteil von Straßenbeiträgen als haushaltsnahe Handwerkerleistungen steuerlich absetzen. Das muss in den Beitragsbescheiden berücksichtigt werden.

 

 

WIEVIEL Straßenbeiträge können erhoben werden?

 

Die Beitragshöhe richtet sich grundsätzlich nach den tatsächlichen Kosten einer Baumaßnahme. Davon müssen die Anlieger reiner Anliegerstraßen 75 Prozent übernehmen, 50 Prozent bei innerörtlichen Sammelstraßen, immerhin noch 25 Prozent werden ihnen bei Durchgangsstraßen in Rechnung gestellt. Der Gemeindeanteil, die Differenzen zu 100 Prozent, wird aus dem allgemeinen Steueraufkommen bezahlt. Die Aufteilung der Straßenbeiträge zwischen den betroffenen Anliegern kann entsprechend ihrer Grundflächenanteile oder / und nach der Nutzung der Grundstücke erfolgen.

Beispiel: Für die Sanierung einer innerörtlichen Sammelstraße wurden in einer benachbarten Kreisstadt insgesamt € 2,8 Mio. veranschlagt. Für ein 800 Quadratmeter großes, mit einem Einfamilienhaus bebautes Grundstück beträgt der Straßenbeitrag € 20.000 2.

 

 

WIE können Straßenbeiträge erhoben werden?

 

Historisches

Gesetzlich geregelt liegt die Verantwortung für den Straßenbau seit knapp anderthalb Jahrhunderten bei der Gemeinde. Diese hatte schon früh wiederum das Recht, dazu Beiträge von den Anliegern zu fordern, sie konnten auch zu Hand- und Spanndiensten herangezogen werden. Das dürfte in unserer heutigen arbeitsteiligen Welt kaum mehr realistisch und sicher auch wenig effizient sein.

 

Einmalig

Seit 1970 regelt das hessische Gesetz über kommunale Abgaben (KAG), dass finanzielle Straßenbeiträge von den Anliegern erhoben werden können bzw. sollen. Sie sind spätestens bei Abschluss einer Baumaßnahme insgesamt fällig, auf Antrag kann – in engen Grenzen – in höchstens fünf Jahresraten gezahlt werden. Gleichwohl sind trotz der Stundungsmöglichkeit immer wieder Härtefälle vorgekommen, in denen grundvermögende aber einkommensschwache Personen – z. B. Rentner oder gerade durch Hauskauf frisch verschuldete junge Familien – sich zu Notverkäufen ihres Grundeigentums gezwungen sahen. Das vorgenannte Beispiel in fünfstelliger Höhe lässt die Panik der Bewohner erahnen. Aber auch eine gestreckte Zahllast von jährlich € 4.000 während fünf Jahren dürfte den meisten schwer fallen.

 

Wiederkehrend

Deshalb hat der hessische Gesetzgeber seit 2013 die Möglichkeit eingeräumt, Satzungen mit Wiederkehrenden Straßenbeiträgen zu beschließen. Das haben sich der Gemeindevorstand und die SPD-Fraktion in Walluf für diese Wahlperiode vorgenommen.

 

Auch Wiederkehrende Straßenbeiträge richten sich grundsätzlich nach den tatsächlichen Kosten – allerdings nicht denen einer einzelnen konkreten Baumaßnahme. Abrechnungsgrundlage sind vielmehr die jährlichen Investitionsaufwendungen (A-Modell) oder der Durchschnitt der im Zeitraum von bis zu fünf Jahren zu erwartenden Aufwendungen (B-Modell) in einem zu definierenden Abrechnungsbezirk.

Als Abrechnungsbezirk käme in Walluf das gesamte Gemeindegebiet in Betracht, eine getrennte Abrechnung nach Oberwalluf und Niederwalluf oder eine weitere Unterteilung z. B. in Niederwalluf nach nördlich oder südlich der Bahnlinie oder noch feiner.

 

In Hessen gibt es noch kaum Erfahrungen mit Wiederkehrenden Straßenbeiträgen, doch wird jährlich mit Beiträgen je nach Grundstücksgröße von um € 250 pro Haushalt zu rechnen sein 3.

 

Verwaltungskosten

Für die Vorarbeiten zur Einführung einer Wiederkehrenden Straßenbeitragssatzung hat sich der Gemeindevorstand bisher einmalig die Ausgabe von € 20.000 genehmigen lassen. Davon sollen externe Fachleute Abrechnungsgebiete bilden, in denen die Verkehrsanlagen jeweils in einem räumlichen und funktionalen Zusammenhang stehen, und einen Formulierungsvorschlag für einen Satzungstext entwickeln. Weiterer Aufwand wird erforderlich sein, um ein Grundstückskataster aufzubauen und späterhin zu pflegen, da für eine gerechte Umlage die Grundstücksflächen, Wohnungseigentumsanteile und die jeweiligen Nutzungen der Grundstücke aktuell in einem Geoinformationssystem bzw. direkt in einem spezialisierten Beitragsprogramm hinterlegt sein müssen.

Zudem muss ein Pavement-Management-System (zur Überwachung der Straßendecken und des Oberbaus) eingeführt werden, das den jeweiligen Straßenzustand abbildet und dafür sorgt, dass zum optimalen Zeitpunkt saniert wird und die umlagefähigen Kosten prognostiziert werden können.

Der Vorteil einer StraBS, dass die Gemeinde damit transparent nur zweckgebundene Mittel vom Bürger erhebt, von denen er auch einen tatsächlichen Vorteil durch Straßennutzung hat, wird gerade bei Wiederkehrenden Straßenbeiträgen durch eine zunehmende Bürokratie – also zusätzliche Kosten, die letztlich der Bürger bezahlt – verhagelt. Andere hessische Gemeinden haben deshalb von der Einführung einer Straßenbeitragssatzung schon wieder Abstand genommen 4.

 

Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg (SPD) hat Ende Juni 2016 beschlossen, künftig auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu verzichten, weil sich das Verhältnis zwischen den Einnahmen aus den Ausbaubeiträgen und deren Erhebungsaufwand als unwirtschaftlich erwiesen hat 5. Daraus könnte man in Hessen und Walluf doch lernen!

 

Ungerechtigkeit

Bei Einführung einer StraBS kann es zu ungleichen Belastungen unserer Bürger kommen. Zum einen aufgrund unterschiedlicher Abrechnungsgebiete: Jedes müsste dieselbe Fläche mit gleichwertigen Nutzungen einschließen, der Gemeindeanteil müsste in jedem gleich hoch und auch der Sanierungsbedarf der enthaltenen Straßen, Wege und Plätze gleich sein. Ein solcher räumlicher Zuschnitt aller Abrechnungsgebiete dürfte kaum gelingen. Zum anderen sind Anlieger dauerhaft im Vorteil, deren Straßen jüngst (noch) mit Steuermitteln um- oder ausgebaut wurden: Während der technischen Nutzungsdauer von 25 bis 50 Jahren der neuen Straßen brauchen sie finanzielle Beiträge kaum zu fürchten.

 

Erfahrungsgemäß ist der Erlass von Straßenbeitragsbescheiden mit vielen Rechtsbehelfsverfahren verbunden, was wiederum die Bürokratiekosten nach oben treibt.

 

Und heute?

Gegenwärtig werden Um- oder Ausbaumaßnahmen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in Walluf aus dem allgemeinen Steueraufkommen bezahlt, so als wäre der Gemeindeanteil 100 Prozent. Dies ist – selbst wenn die Befürworter der StraBS das Gegenteil behaupten – bei einem ausgeglichenen Haushalt ausdrücklich zulässig.

 

 

Die Meinung der Bürgervereinigung Walluf (BVW)

 

Die BVW-Fraktion strebt an, die finanziellen Belastungen der Bürger durch staatliche Abgaben und Steuern möglichst gering zu halten. Zusätzlichen kostspieligen bürokratischen Aufwand wollen wir vermeiden. Ebenso wollen wir eine StraBS nicht als Mittel zum Zweck zusätzlicher Belastungen der Bürger. Wer mag schon annehmen, dass nach Einführung einer Straßenbeitragssatzung die Steuern in gleichem Maße sinken?

 

Die Erhebung von Straßenbeiträgen ist an die anliegenden Grundstücke gebunden. Wir haben bereits eine an Grundstücke gebundene Grundsteuer. Für deren Verwendung gibt es zwar keine Zweckbindung, doch rein rechnerisch ließe sie sich herstellen, so wie sie einmal bei der Sektsteuer oder dem Solidaritätszuschlag de facto bestanden hatte. Das hätte den Vorteil, dass die Gemeinde kein eigenes Grundstückskataster aufzubauen bräuchte, denn eine vergleichbare Funktion erfüllen bereits die Steuermesszahl und der vom zuständigen Finanzamt ermittelte Steuermessbetrag für die Grundsteuer. Staatliche Doppelstrukturen brauchen wir nicht. Damit brauchen wir auch kein eigenes Straßenbeitragserhebungsprogramm und kein Pavement-Management-System:

Vermeidung und Reduzierung von Komplexität, Fehleranfälligkeit und Kosten sind angesagt!

 

Sollten einmal die Aufwendungen für Um- oder Ausbaumaßnahmen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen so sehr ansteigen, dass ein ausgeglichener Haushalt nicht mehr darstellbar wäre, dann ist es für alle günstiger, den Grundsteuer-Hebesatz in dem zum Lückenschluss erforderlichen Umfang und Zeitraum anzuheben – aber eben auch nur dann und nur so lange.

 

 

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1   Soweit die öffentlichen Verkehrsanlagen im Außenbereich (nicht Wohn- oder Gewerbegebiet) liegen, können die Gemeinden Straßenbeiträge auch für die Herstellung erheben.

 

2    Vgl. Otto, Hanspeter: „Bürger empört über Horrorbescheide“, in: Höchster Kreisblatt, Ausgabe Main-Taunus, vom 05.11.2014; Weyand-Ong, Martina: „Mehr Transparenz“, in: „Hofheimer Zeitung“ vom 13.01.2015, S. 1.

 

3   Vgl. von Delhaes-Guenther, Andreas: „Straßenausbaubeiträge: Notwendige Reform“, in: Bayernkurier vom 15.07.2015; Werner, Rüdiger: „Wiederkehrende Straßenbeiträge / Straßenbeitragssatzung – muss das sein?“ vom 15.03.2013 [http://fdp-roedermark.de/?page_id=60]; Stadt Langen: „Einführung einer Straßenbeitragssatzung“ (Informationsveranstaltung am 21.04.2016), S. 9.

 

4   Vgl. Weyand-Ong, Martina: „Straßenbeiträge sind vom Tisch“, in: Höchster Kreisblatt, Ausgabe Main-Taunus, vom 28.07.2015.

 

5   Vgl. www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/6453484/2015-06-28-fb-pm-senat-beschliesst-ausbaubeitraege-werden-abgeschafft/ vom 28.06.2016.

 

Was Hamburg die Hafenoper, Berlin/Brandenburg

der Flughafen BER ist Walluf das "Paradies":


 
Beim Neubau der Kindertagesstätte laufen Baukosten und -zeit aus dem Ruder!

 

Richtig ist immerhin, dass das Paradies „eine der teuersten Kitas im Rheingau“ werden wird, und auch im Bundesvergleich belegen die Baukosten pro zu betreuendem Kind leider einen Spitzenwert. Walluf bekommt vielleicht einen paradiesisch schönen Kindergarten, der aber teuflisch lange abzube­zahlen sein wird – sogar noch von den heutigen Kindern, wenn sie längst im Greisenalter sein werden. Kein fairer „Generationenvertrag“!

 

Die Gemeindevertretung beschloss am 18. Februar 2016 unter TOP B 11 einstimmig eine Obergrenze der bereitgestellten Haushaltsmittel für den Neubau der KiTa in Höhe von € 4.060.500,00.

 

Dem Haupt- und Finanzausschuss (HFA) eröffnete der Bürgermeister am 6. September 2016 dreierlei:

 

1. Der Neubau der KiTa Paradies werde voraussichtlich rd. € 4,4 Mio. kosten (+ € 0,30 Mio. bzw. + 7 %).

 

2. Die Gemeinde erhält einen Zuschuss aus dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuung“ des Bundes in Höhe von € 0,31 Mio..

 

3. Somit läge das Budget für die KiTa Paradies bei € 4.045.219,31 und damit unterhalb der von der Gemeindevertretung gesetzten Obergrenze.

 

 

Bei dieser Aussage dachte ich noch, man wollte uns im HFA bloß verkohlen. Drei Tage später lese ich sowohl im Wiesbadener Kurier als auch im Wiesbadener Tagblatt, dass das ernst gemeint ist:

 

„Nachdem die Gemeindevertreter aufgrund des engen Finanzspielraums der Gemeinde im Februar beschlossen hatten, die Gelder für die Kita auf 4,06 Millionen Euro zu deckeln, lagen die Kosten mit 4,355 Millionen Euro kurzfristig über dem Haushaltsansatz. Schon länger beantragte und jetzt gewährte Bundesfördermittel in Höhe von 310 000 Euro, die im Haushalt noch nicht veranschlagt waren, trafen jedoch genau rechtzeitig ein, sodass man laut Kohl zurzeit sogar einen kleinen Puffer von 15 000 Euro habe.“

 

Hinsichtlich der Finanzierung mag es nun einen Puffer geben. Und „genau rechtzeitig“ trafen die Bundesfördermittel ein, um den Gemeindevertretern Sand in die Augen zu streuen:

 

Ein Zuschuss zur Finanzierung (Passivseite der Bilanz)schmälert die Baukosten (Aktivseite) nämlich nicht nur kurzfristig nicht sondern überhaupt nicht: Hier gibt es keinen Puffer! Die Baukosten werden sich – wenn nicht noch nach Einsparmöglichkeiten gesucht wird – womöglich über € 4,4 Mio. belaufen – und nur auf diesen höheren Wert werden künftig die Abschreibungen berechnet. Sie belasten dann Jahr für Jahr den Ergebnishaushalt der Gemeinde – viel stärker, als es der Wille der Gemeindevertreter gewesen ist. Und die hatten am 23. Juni 2016 im Gemeinde-Investitionsprogramm auch die Auszahlungen bei € 4,06 Mio. gedeckelt. Das vertuschen nun Bürgermeister und die genannten Zeitungen.

 

Gegenüber dem HFA gab der Gemeindevorstand zuletzt zu, dass sich die Bauarbeiten im Vergleich zum Bauzeitenplan um ein bis zwei Monate verzögert hätten. Die Pressemeldung „Neuer Wallufer Kindergarten ist im Zeit…plan“ stimmt daher nicht.

 

Dr. Richard Reuter

 

Klage auf wackeligen Beinen -

Walluf verzichtet auf erfahrenen Juristen

 

Das Land Hessen bürdet Walluf durch das neue Finanzausgleichsgesetz als einziger Gemeinde im Rheingau zusätzliche Ausgaben in Höhe von mehr als 1.000.000 Euro pro Jahr auf. Dagegen wird die Gemeinde klagen. Leider hat die SPD-Mehrheit sich für einen Hochschullehrer als Rechtsvertreter entschieden, der mehrere Gemeinden gleichzeitig vertritt und die Interessen Wallufs nur oberflächlich wahrnehmen kann. Wir hatten insgesamt fünf Experten vorgeschlagen. Jeder von diesen Anwälten hätte die finanziellen Interessen unserer Gemeinde hervorragend vertreten können.

 

 

Mit dem zweiten sieht man besser

Diese Lebensweisheit hat die Mehrheit der Wallufer Gemeindevertretung am Abend des Donnerstags, 23. Juni 2016, vergessen oder ausgeblendet, als sie entschied, eine Klage gegen das Finanzausgleichsgesetz (FAG 2016) allein durch einen Hochschullehrer formulieren zu lassen.

Derselbe hatte 2015 für die Stadt Gernsheim ein Rechtsgutachten erstellt, dem zufolge das neue Gesetz Rechte der Stadt sowohl aus der Hessischen Verfassung als auch aus dem bundesdeutschen Grundgesetz verletzen würde.

Derselbe Professor hat in lediglich 2 ½ Zeilen befürwortet, dass auch Walluf gegen das FAG 2016 klagen solle. Eine Auseinandersetzung mit den Wallufer Verhältnissen hat bisher überhaupt nicht stattgefunden. Dabei ist eine Klage nur zulässig, wenn Walluf die Verletzung individueller Rechte darlegen kann.

Außerdem liegen zwei Stellungnahmen vor, die die im Fall der Stadt Gernsheim vorgetragene Rechtsauffassung nicht stützen. Mit keinem Wort hat der Professor bisher seine Auffassung verteidigt und die anderen Argumente angegriffen.

Bei der Klage soll der Hochschullehrer durch den Hessischen Städte- und Gemeindebund und den Hessischen Städtetag unterstützt werden. Dabei hatten diese beiden kommunalen Spitzenverbände vor einem Jahr erklärt, den KFA 2016 „für vertretbar (zu) halten“ und empfohlen, auf Klagen dagegen zu verzichten.

Walluf hat sich damit sehr schwache Verbündete ausgesucht!

Allein, weil der ausgewählte Hochschullehrer mehrere Kommunen vertreten wird, hat er Walluf einen Dumping-Preis von € 9 520 angeboten. Dafür kann eine professionelle Rechtsanwaltskanzlei einerseits nicht antreten.

Andererseits ist es ein unsicheres Unterfangen, allein mit befangenen und nicht deutlich überzeugenden Kantonisten in den Streit gegen die Landesregierung zu ziehen.

 

Haupt- und Finanzausschuss folgt einstimmig BVW-Vorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss schloss sich am 14. Juni der Meinung der Bürgervereinigung Walluf (BVW) noch einstimmig an, dass die Klage auf ein zweites starkes Bein gestellt werden müsse: Die aus dem KFA 2016 Walluf erwachsende dauerhafte finanzielle Belastung rechtfertigt den Aufwand, eine Rechtsanwaltskanzlei mitsamt finanzwissenschaftlicher Expertise mit unserem Fall zu betrauen.

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 23. Juni wurde dann doch mit der Mehrheit der SPD-Fraktion nur auf das billigste Angebot gesetzt. Ein ernsthafter Wille, sich gegen ein vermeintlich nicht verfassungsgemäßes Gesetz zur Wehr zu setzen, hätte sich stärker manifestiert. Die BVW hatte dem Gemeindevorstand fünf Experten namhaft gemacht, die sämtlich bereits über Erfahrungen auf dem Gebiet der Gemeindefinanzierung bzw. rechtlichen Auseinandersetzungen darüber verfügen.

So bleibt nur die Hoffnung, dass sich der Gemeindevorstand auf nur einem Auge sehend und nur auf einem Bein stehend ins Ziel balanciert. Viel Glück!

Doch so leichtfertig sollte man es nicht herausfordern – bei den Millionenbeträgen, um die es für Walluf geht!

 

1. März 2016

 

Voller Erfolg für die "Kennenlern-Veranstaltung"

 

Am Sonntag, den 28. Februar fand unsere "Lernen Sie die Kandidaten kennen.." -Veranstaltung statt.

 

Es war ein voller Erfolg.

Vielen Dank an alle Besucher, der Band "JazzTrack" und Hajo Becker für den gelungenen Tag.

 

Hier die Bilder von der Varanstaltung: